Reiserücktrittsversicherung

Mit der Planung beginnt bereits die Vorfreude auf die Reisezeit. Mit einer passenden Absicherung im Gepäck macht es umso mehr Spaß. Schön, wenn man sich auf seine Versicherung verlassen kann!

Bitte beachte, dass sich Leistungen und Pflichten der Verträge unterscheiden!

Einzelreisende, Familien, Klassen und Gruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Die angebotenen Versicherungen passen sich daran an. Die jeweiligen Regelungen kannst du den PDF Dokumenten entnehmen, das dir bei Berechnung der Prämien vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.

Leistungen

Einzelreisende, Familien, Gruppen und Schulen

Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn bei einer einzelnen Person z.B.: 

  • ein schwerer Unfall die Reise verhindert
  • bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung
  • bei Todesfall
  • bei einer Schwangerschaft 

Zusätzlich bei Schüler*innen und Student*innen

  • wenn eine Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt 
  • im Falle einer Nichtversetzung oder eines Schulwechsels die Reise nicht angetreten werden kann 

Versicherte Ereignisse, die die gesamte Gruppe beeinflussen, sind z.B.: 

  • Tod oder Erkrankung der Gruppenleitung/Begleitperson vor der Reise
  • Tod eines Teilnehmenden innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt 
  • Versetzung der Lehrkraft an eine andere Schule 
  • Änderung des Reisekostenrechts mit der Folge der erhöhten Eigenbeteiligung der Lehrkraft
  • Änderungen der Klassenstärke wegen Nichtversetzung von Schüler*innen, Schulwechsel aufgrund eines Umzuges eines*einer Schüler*in oder verhängter disziplinarischer Maßnahmen für die Schüler*innen

Haftpflicht- und Unfallversicherung?

(optional bei Abschluss der RRV online zubuchbar)

Die Gruppen-Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert alle Reiseteilnehmer*innen, wenn sie während der Reise einen Dritten oder dessen Eigentum schädigen oder durch ein unvorhergesehenes Ereignis einen dauerhaften körperlichen Schaden erleiden. 

Im Schadenfall: Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung ist zuerst in Anspruch zu nehmen. Subsidiär greift die vereinbarte Gruppenhaftpflicht bis 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden. 

Die Unfallversicherung leistet, sobald ein*e Teilnehmer*in durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis einen dauerhaften körperlichen Schaden erleidet, (Invalidität) 60.000 € bei 100 %. Bei Tod eines Teilnehmenden durch einen Unfall bis 10.000 Euro sowie subsidiär zur Krankenversicherung Bergungskosten bis 10.000 €.